Mehrkosten weiter nur für Arbeitnehmer

KRANKENKASSEN Neue einkommensabhängige Zusatzbeiträge möglich

BERLIN taz | Die Bundesregierung hat die Finanzreform der gesetzlichen Krankenversicherung auf den Weg gebracht: Ab 2015 soll der gesetzlich festgeschriebene Beitragssatz von 15,5 auf 14,6 Prozent des Bruttolohns sinken. Der bisherige Sonderbeitrag von 0,9 Prozent des Einkommens soll ebenso entfallen wie kleine Kopfpauschalen. Stattdessen sollen die Kassen etwaige Mehrkosten künftig über einkommensabhängige Zusatzbeiträge finanzieren. Diese sollen ausschließlich von den Versicherten bezahlt werden; der Arbeitgeberanteil bleibt bei 7,3 Prozent eingefroren. Die Opposition kritisierte die Reform als „durchschaubares Ablenkungsmanöver“ (Grüne) und als „Belastung der Versicherten“ (Linkspartei). Der DGB nannte die Reform „nachhaltig ungerecht“. Arbeitgeberpräsident Ingo Kramer dagegen sagte, das Festschreiben des Arbeitgebersatzes sei „wichtig, um Wachstum und Beschäftigung zu sichern“. HH

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