Henkel will’s hart

SICHERHEIT Der Innensenator will das Polizeigesetz verschärfen. Reine Placebos, urteilt die Opposition

Wenigstens ein bisschen mehr Law und Order für Frank Henkel (CDU): Der Innensenator plant Änderungen im Berliner Sicherheitsgesetz. So sollen in künftig vier statt bislang zwei Tagen „Unterbindungsgewahrsam“ möglich sein. Ein solch verlängerter Gewahrsam könne etwa am 1. Mai oder während der Walpurgisnacht verhängt werden, sagte Henkel am Montag. „Wir hoffen, dass die Täter nicht wie derzeit so schnell wieder draußen sind.“

Das sei „in zweierlei Hinsicht falsch“, kommentierte Benedikt Lux von der grünen Opposition. Es gehe eben nicht um Täter, denn wer eine Tat verübt hat, könne ohnehin in Untersuchungshaft genommen werden. Darüber hinaus lägen dem Senat keine Hinweise vor, dass eine Verlängerung des Gewahrsams Straftaten verhindern könne. Lux verweist auf eine Kleine Anfrage der Grünen vom Oktober 2011, die nach Zahlen und Erfahrungen zum Unterbindungsgewahrsam fragte. Der Antwort zufolge liegen dem Innensenator keine Zahlen zu bisherigen Maßnahmen vor. Hervor geht aus den Antworten allerdings, dass rund ein Drittel der verhängten Gewahrsamsmaßnahmen im Nachhinein von Gerichten als rechtswidrig erklärt wurden. Der „vorbeugende“ Gewahrsam ist umstritten, der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat ihn 2011 kritisiert. Die Verschärfung des Polizeigesetzes ist Teil der Koalitionsvereinbarungen von SPD und CDU.

Eine weitere Gesetzesänderung, die es ermöglicht, beschlagnahmtes Geld einzubehalten, hält Lux zwar für sinnvoll, aber: „Das ist nur auf Bundesebene zu regeln.“ Die Gesetzesänderungen seien nur „Placebos“ – die für den kommenden 1. Mai ohnehin noch nicht gelten werden. In Kraft treten würden sie frühestens nach der Sommerpause. JS