VERFASSUNGSURTEIL
: Solarförderung darf früher auslaufen

KARLSRUHE | Das Bundesverfassungsgericht hat das Aus für die Förderung von Solaranlagen auf Ackerflächen bereits in diesem Jahr gebilligt. Betroffene Landwirte und Unternehmer konnten nicht darauf vertrauen, dass es die Förderung wie geplant bis Ende 2014 gibt. Die Vergütung für Strom aus Solaranlagen sinkt ab heute um weitere 3 Prozent. Nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz sind Stromnetzbetreiber verpflichtet, Strom aus Solaranlagen abzunehmen und mit festen, vergleichsweise hohen Sätzen zu vergüten. (afp)