JÜDISCHE GEMEINDE
: Keine automatische Aufnahme möglich

LEIPZIG | Jüdische Gemeinden dürfen zugezogene Juden nicht automatisch zu ihren Mitgliedern rechnen und von ihnen Kirchensteuern einziehen. Wegen des Grundrechts zur Bekenntnisfreiheit könne eine Mitgliedschaft nur dann anerkannt werden, wenn sie von einer Willensbekundung des Betroffenen getragen sei, so das Bundesverwaltungsgericht. Es verwies auf die Vielfältigkeit der Ausrichtungen im Judentum. Im konkreten Fall widersprach ein Paar der Aufnahme in eine Gemeinde in Frankfurt am Main. (epd)