DIE GESELLSCHAFTSKRITIK
: Eltern haften für ihre Kinder

Was sagt uns das? Der Vater des Amokläufers von Winnenden steht wegen fahrlässiger Tötung vor Gericht. Das hilft niemandem

Juristisch gesehen gibt es zu dieser Angelegenheit nicht allzu viel zu sagen. Jörg K. ist angeklagt, „durch das vorschriftswidrige Verwahren der Sportpistole sowie der Munition die Tat des Sohnes ermöglicht“ zu haben. Der 51-Jährige hatte die Waffe nicht im Waffenschrank eingeschlossen. Nun droht ihm bei einer Verurteilung wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz ein Jahr Haft, bei einer Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung könnten es bis zu fünf Jahre werden.

Ja nun. Gesellschaftlich betrachtet stellt sich die Frage, wem ein solcher Prozess eigentlich nutzt. Sollten dann nicht konsequenterweise auch alle Eltern belangt werden, die es versäumen, ihre Autoschlüssel im „Autoschlüsselschrank“ zu verschließen, sodass der Junior mit dem Wagen in die Disco fährt und sich samt seiner vier Passagiere letal um den Baum wickelt? Ließe sich nicht auch mit einem achtlos liegengelassenen, fahrlässig gut geschliffenen Küchenmesser ein Massaker anrichten? Anders gefragt: Haften Eltern wirklich für ihre Kinder?

Ein solcher Prozess ist politisch gewollt und weit weniger aufwändig, als etwa dem Schützenvereinsunwesen ein Ende zu machen. Die Tat ist eine gesellschaftliche Wunde, die geschlossen oder bepflastert werden will. Gerechter wird die Welt dadurch nicht. FRA