Resolution für Roma

FREIZÜGIGKEIT Europäisches Parlament fordert von Frankreich sofortigen Stopp der Abschiebungen

BRÜSSEL epd | Das Europäische Parlament will eine parteiübergreifende Resolution gegen die Ausweisungen der Roma in Frankreich beschließen. In einem Entwurf von vergangener Woche fordert das Parlament Frankreich auf, mit sofortiger Wirkung die Abschiebungen zu stoppen. Die Mitgliedsstaaten sowie Rat und Kommission seien angehalten, dasselbe zu tun.

Zudem wird in dem Papier das unabgestimmte Vorgehen der französischen Regierung gerügt: „Die Personenfreizügigkeit ist ein europäisches Thema, das mit den EU-Institutionen diskutiert werden muss und nicht im Alleingang einiger weniger Staaten.“ Frankreich müsse für eine adäquate Unterbringung der Roma sorgen und jegliche Reiseeinschränkungen aus dem französischen Gesetz entfernen, die Minderheiten diskriminieren. Nach französischem Recht sind die Roma verpflichtet, trotz EU-Staatsbürgerschaft eine Aufenthaltsgenehmigung bei sich zu tragen.

Außerdem soll eine europäische Roma-Strategie entwickelt werden, die den Roma Zugang zu Bildung, Gesundheitssystemen und Arbeitsmarkt verschafft. Rat, Kommission, die Mitgliedsstaaten sowie die örtlichen Behörden müssten hier zusammenarbeiten. Das Parlament will in dieser Woche die Einzelheiten der Resolution verabschieden. Rat und Kommission werden bei der Debatte ebenfalls angehört.

Jerzy Buzek, Präsident des Europäischen Parlaments, äußerte sich besorgt über die aktuelle Situation der Roma in den EU-Mitgliedsstaaten: „Alle EU-Bürger haben dieselben Rechte und dürfen nicht ausgewiesen werden, nur weil sie einer Minderheit angehören.“ Buzek forderte zudem die Europäische Kommission eindringlich auf, als Mittler zwischen den Staaten zu agieren. Fundamentale Bürgerrechte müssten in jedem Fall eingehalten werden.

EU-Justizkommissarin Viviane Reding hat unterdessen von Frankreich mehr Information über die genauen Umstände der Rückführung von Hunderten von Roma nach Bulgarien und Rumänien eingefordert. Dies geht Medienberichten zufolge aus einem internen Bericht des Europäischen Justizkommissariats hervor. Die Kommission sei derzeit noch nicht in der Lage festzustellen, ob die Rückführung der Roma gegen das geltende EU-Recht verstoße.