STROMKLAU
: Akku aufladen kein Kündigungsgrund

HAMM | Die Kündigung eines Computerfachmanns wegen eines aufgeladenen Akkus ist vom Tisch. Die Berufung seines Arbeitgebers wurde gestern vor dem Landesarbeitsgericht Hamm abgewiesen. Die Firma hatte dem 41-Jährigen gekündigt, weil er den Akku seines Elektrorollers im Büro aufgeladen hatte – Kosten: 1,8 Cent. Das Arbeitsgericht Siegen hatte die Kündigung aus dem Jahr 2009 bereits im Januar aufgehoben. Auch die Richter in Hamm hielten sie für unwirksam. Der IT-Experte habe 19 Jahre lang in der Firma gearbeitet und sich in der Zeit nichts zuschulden kommen lassen. Die Richter verwiesen auf den Fall der Berliner Kassiererin „Emmely“, der wegen 1,30 Euro gekündigt werden sollte und die in letzter Instanz gesiegt hatte. Eine Revision wurde nicht zugelassen. (dpa)