Bäderregelung sorgt für Frust

ÖFFNUNGSZEITEN In Schleswig-Holstein klagen Händler, Mecklenburg-Vorpommern schaut neidisch rüber

„Zwei Vollzeitkräfte habe ich bereits entlassen müssen“

NORBERT HERZBERG

Norbert Herzberg sieht seine schlimmsten Befürchtungen betätigt. Die neue Bäderregelung habe ihn seit Beginn des Jahres bereits 20 bis 25 Prozent seines Umsatzes gekostet, klagt der Inhaber eines Lebensmittelmarktes in Timmendorfer Strand. „Zwei Vollzeitkräfte habe ich bereits entlassen müssen“, sagt er. Er und auch viele seiner Kollegen sehen in den Kirchen die Schuldigen dafür, dass es während der Wintermonate in den Ferienorten an Nord und Ostsee mit dem sonntäglichen Einkauf vorbei ist.

„Mit Verzögerung werden auch Restaurants und Cafés unter der neuen Regelung zu leiden haben“, sagt Herzberg. „Was sollen die Hamburger in Timmendorfer Strand, wenn die Läden zu sind?“ Auch in Grömitz klagen Händler. „Nur von den Einwohnern können die nicht leben“, sagt Tourismusdirektor Olaf Dose-Miekley, darum hätten sie unter der Woche geschlossen.

Stein des Anstoßes ist der Kompromiss, auf den sich Wirtschaftsministerium, Gewerkschaften, Handel, Tourismusbranche, Verbände und Kirchen im Streit um die Bäderregelung vor rund einem Jahr geeinigt hatten. Danach dürfen Geschäfte in Kur und Erholungsorten nur noch zwischen dem 15. März und dem 31. Oktober sonntags für sechs Stunden statt bislang acht Stunden öffnen. Außerdem ist der Sonntagsverkauf zwischen dem 17. Dezember und dem 8. Januar erlaubt. Zuvor konnten Läden sonntags in mehr als 90 Ferienorten durchgehend vom 15. Dezember bis 31. Oktober ihre Waren anbieten.

Die Einzelhändler an den Küsten Mecklenburg-Vorpommerns beneiden ihre Kollegen in Schleswig-Holstein. Denn in Mecklenburg-Vorpommern dürfen die Läden seit 2011 nur an 31 Sonntagen für fünf Stunden öffnen – eine Stunde weniger.  (dpa)