VERLETZTE RESIDENZPFLICHT
: Asylsuchende freigesprochen

COTTBUS | Eine Asylsuchende aus Kamerun ist vom Vorwurf der Verletzung der sogenannten Residenzpflicht vom Amtsgericht Cottbus freigesprochen. Die Kammer wandte bei der 32-Jährigen aus Forst (Spree-Neiße) das seit kurzem geltende, mildere Recht an. Brandenburg und Berlin hatten Ende Juli die Residenzpflicht gelockert. Seitdem können Asylbewerber und geduldete Ausländer problemlos in das jeweils andere Bundesland fahren. Bisher durften sie ihren Aufenthaltsbezirk ohne Erlaubnis nicht verlassen. (dpa)