Porno kein Kündigungsgrund

JUSTIZ Lehrer durfte nicht wegen Kinderpornos gefeuert werden, so das Bundesverwaltungsgericht

LEIPZIG afp | Kinderpornos auch auf dem heimischen PC sind ein schweres Dienstvergehen für Beamte. Eine Entlassung ist allerdings trotzdem auch bei Lehrern nicht zwingend, urteilte am Donnerstag das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig.

Maßgeblich für die disziplinarischen Folgen sind danach die strafrechtliche Bewertung und die Nähe zur konkreten Arbeit. Geklagt hatten ein Lehrer in Hamburg und ein Zollbeamter im Saarland. Beide hatten kinderpornografische Dateien auf ihren Computer geladen und waren deshalb zu Geldstrafen verurteilt worden.

Die Länder wollten sie aus dem Dienst entlassen. Die disziplinarrechtlichen Folgen seien jeweils im Einzelfall zu prüfen, so das Bundesverwaltungsgericht. Beide Fälle sollen die Vorinstanzen nun nochmals prüfen.