AUSLÄNDISCHES ATTEST
: Arbeitsunfähigkeit nicht gleich bewiesen

MAINZ | Nicht ohne Weiteres reicht ein im Ausland ausgestelltes ärztliches Attest für den Nachweis der Arbeitsunfähigkeit, so ein Urteil des Landesarbeitsgerichts (LAG) Rheinland-Pfalz in Mainz. In jedem Fall müsse das Attest den Anforderungen an inländische Bescheinigungen entsprechen. Es habe vor allem nachvollziehbar darzulegen, dass eine zur Arbeitsunfähigkeit führende Erkrankung vorliege. Das Gericht wies mit dem Urteil die Klage eines Arbeitnehmers auf Lohnnachzahlung von rund 2.000 Euro ab. (dpa)