Haftstrafe im SSS-Prozess verhängt

DRESDEN dpa ■ Im Prozess gegen einen ehemaligen Anführer der verbotenen „Skinheads Sächsische Schweiz“ (SSS) hat das Landgericht Dresden eine Freiheitsstrafe von acht Monaten verhängt. Die Staatsschutzkammer sah es als erwiesen an, dass der 32-jährige Angeklagte entscheidend am Fortbestand der 2001 verbotenen SSS mitgewirkt hat. Die regelmäßigen Treffen alter und neuer Mitglieder, an denen der Angeklagte rund 20-mal teilnahm, seien nach dem Verbot fortgesetzt worden. Veranstaltungen wie Sonnwendfeiern seien ein Hinweis, dass NS-Gedankengut gepflegt wurde. Das Gericht folgte in seinem Urteil dem Antrag der Anklage. Die Verteidigung kündigte Revision an.