KAPITALANLEGER
: Urteil: Prospekte lesen ist keine Pflicht

KARLSRUHE | Kapitalanleger dürfen auf die Angaben ihres Beraters vertrauen und müssen nicht zusätzlich die Prospekte mit Informationen über die Risiken von Finanzprodukten lesen. Dies entschied der Bundesgerichtshof in einem gestern veröffentlichten Urteil. Unterlasse der Anleger eine „Kontrolle“ seines Beraters oder Vermittlers durch Lektüre des Anlageprospekts, so weise dies auf ein Vertrauensverhältnis hin und bedeute keine grobe Fahrlässigkeit des Kunden (Az. III ZR 249/09). (dpa)