Klausel zum Extremismus abgeschafft

RADIKALE Projekte gegen rechts erhalten nur noch Begleitschreiben

BERLIN taz | Projekte gegen Rechtsextremismus müssen künftig nicht mehr die umstrittene Extremismusklausel unterschreiben, wenn sie staatliche Fördermittel beziehen wollen. Familienministerin Manuela Schwesig (SPD) und Innenminister Thomas de Maizière (CDU) verständigten sich am Freitag auf einen Kompromiss im koalitionsinternen Konflikt über den Finanzierungsvorbehalt. Der sieht so aus: Künftig erhalten die Initiativen ein Begleitschreiben zum Förderbescheid mit dem Hinweis, dass kein Steuergeld an extremistische Personen oder Organisationen gehen darf und diese Anforderung auch für Projektpartner gilt. Das soll garantieren, „dass niemand mit Steuermitteln unterstützt wird, der sich nicht auf dem Boden des Grundgesetzes bewegt“.

Die von der ehemaligen Familienministerin Kristina Schröder (CDU) eingeführte Extremismusklausel hatte bei vielen Bildungsträgern für Protest gesorgt. Sie empfanden die Pflicht zum schriftlichen Demokratiebekenntnis als Misstrauensvotum.

Die SPD hatte im Bundestagswahlkampf versprochen, die Klausel zu kippen. Schwesigs Versuch, das Versprechen auch einzulösen, stieß aber auf Widerstand aus der Union. Deshalb suchten Familien- und Innenministerium nach einer Lösung, die beide Seiten ihr Gesicht wahren lässt.

SPD-Generalsekretärin Yasmin Fahimi lobte den Verhandlungserfolg der sozialdemokratischen Familienministerin und begrüßte, dass Initiativen gegen rechts von einem „grotesken Bürokratismus“ befreit worden seien. Auch die Union sprach von einem Erfolg. Die „politische Intention“ bleibe erhalten, sagte der CDU-Familienpolitiker Marcus Weinberg. ASTRID GEISLER