BSR-Finanzchef ist sauber

JUSTIZ I Landgericht lehnt die Eröffnung des Hauptverfahrens gegen BSR-Vorstand ab

Das Landgericht Berlin hat die Eröffnung des Hauptverfahrens gegen den Finanzvorstand der Berliner Stadtreinigungsbetriebe (BSR), Lothar Kramm, und einen weiteren Beschuldigten wegen des Vorwurfs der Bestechlichkeit/Bestechung und Verrats von Dienstgeheimnissen abgelehnt. Es wies damit einen Antrag der Staatsanwaltschaft zurück, wie eine Gerichtssprecherin am Mittwoch mitteilte. Trotz „erheblicher Verdachtsmomente“ sei eine Verurteilung der beiden Beschuldigten „nicht wahrscheinlich“, hieß es zur Begründung. Gegen die Entscheidung kann Beschwerde eingelegt werden.

Die Staatsanwaltschaft wirft Kramm vor, in acht Fällen im Zeitraum von März 2005 bis Februar 2007 Betriebsgeheimnisse im Zusammenhang mit der Ausschreibung der Erneuerung der Restmüllverbrennungsanlage Ruhleben an den zweiten Beschuldigten, einen auf diesem Gebiet tätigen Lobbyisten, weitergegeben zu haben. Dieser soll die Informationen an Firmen weitergereicht haben, die als potenzielle Anbieter am Ausschreibungsverfahren interessiert waren.

Vorwurf: Bestechlichkeit

Grund für die Informationsweitergabe soll eine Absprache der beiden Männer zur Teilung von Erfolgsprovisionen gewesen sein, die dem 62-jährigen Lobbyisten aufgrund mehrerer Verträge mit den genannten Firmen im Falle einer Auftragsvergabe zugestanden hätten. Der Umfang der Kramm versprochenen Vorteile hat laut Gericht bei etwa 600.000 Euro gelegen. (ddp)