Google muss Sex-Bilder herausfiltern

URTEIL Internet-Konzern verliert gegen früheren Motorsportboss Mosley

HAMBURG taz | Google darf in seinen Suchergebnissen nicht mehr auf Sexbilder von Ex-Motorsportboss Max Mosley hinweisen. Das entschied das Landgericht Hamburg. Das Urteil hat grundsätzliche Bedeutung, ist aber noch nicht rechtskräftig.

Der 73-jährige Brite war bis 2009 Chef des Weltautomobilverbands FIA. 2008 berichtete die Zeitung News of the World über eine Sexorgie Mosleys, bei der er mit fünf Prostituierten sadomasochistische Rollenspiele inszenierte. Aus einem Video dieses Treffens werden nun immer wieder Bilder veröffentlicht.

Anfangs wehrte sich Mosley, Sohn des englischen Faschistenführers Oswald Mosley, nur gegen die Behauptung, es seien NS-Uniformen und KZ-Kleidung eingesetzt worden. Später versuchte er, jede Verbreitung der Bilder zu unterbinden. Zahlreiche Medien haben sich bereits verpflichtet, die Bilder nicht mehr zu zeigen. Auch Google hatte auf Aufforderung Mosleys konkrete Seiten für die Anzeige in Suchergebnissen gesperrt.

Da die Fotos aber immer wieder auf neuen Webseiten auftauchten, forderte Mosley von Google, Seiten mit diesen Bildern generell nicht mehr in Suchergebnisse aufzunehmen. Google lehnte das ab, man wolle keine „Zensurmaschine“ werden, so ein Anwalt. Bisher habe Google nur (in Kooperation mit dem BKA) die Listung von Seiten mit Kinderpornos verhindert.

Das Gericht verpflichtet Google nun, Seiten mit sechs konkreten Bildern nicht mehr anzuzeigen. Diese Fotos zeigten Mosley bei sexuellen Handlungen und stellten damit eine „schwere Verletzung seiner Intimsphäre“ dar. Wenn das Urteil bestehen bleibt, muss Google nun eine geeignete Filtersoftware einsetzen. CHRISTIAN RATH