INITIATIVE „KEINE MORDWAFFEN ALS SPORTWAFFEN“
: Verfassungsklage der Waffengegner

KARLSRUHE | Die Initiative „Keine Mordwaffen als Sportwaffen“ hat Verfassungsbeschwerde gegen das Waffengesetz eingelegt. Die Waffengegner halten das Gesetz für verfassungswidrig, weil es die Interessen von Sportschützen über das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit stelle. Zwei der Kläger, Barbara Nalepa und Juri Minasenko, sind selbst betroffen: Ihre Töchter starben beim Amoklauf in Winnenden im März 2009. Der 17-jährige Täter erschoss 15 Menschen mit der Sportwaffe seines Vaters. „Diese Waffen sind zum Töten gemacht, das ist kein Spielzeug“, so Nalepa. (dpa)