URTEIL ZU MOBILTELEFON BEI DER ARBEIT
: Chef darf private Handynutzung verbieten

MAINZ | Ein Arbeitgeber darf seinen Mitarbeitern die Nutzung eines privaten Handys während der Arbeitszeit verbieten. Das entschied das Landesarbeitsgericht (LAG) Rheinland-Pfalz in Mainz. Nach Auffassung des Gerichts muss diesem Verbot nicht der Betriebsrat zustimmen. Damit wurde die Beschwerde der Arbeitnehmervertreter eines Altenpflegeheims zurückgewiesen. Der Betriebsrat hatten sich dagegen gewandt, dass der Arbeitgeber die private Handynutzung am Arbeitsplatz zunächst geduldet, dann aber doch verboten hatte. Weil er das nach Meinung des Betriebsrates nicht ohne dessen Zustimmung hätte tun dürfen, hatte er geklagt. (dpa)