Bomben werfen okay

BUNDESWEHR „Nordhorn-Range“ darf bleiben

OSNABRÜCK dpa | Die Gegner des Luftwaffenübungsplatzes „Nordhorn-Range“ haben eine Niederlage vor Gericht erlitten. Das Verwaltungsgericht Osnabrück wies am Freitag die Klage der Kreise und Kommunen aus der Region gegen den Schießplatz ab. Die Klagen seien zu spät erhoben worden, begründete der Vorsitzende Richter.

Die Briten hatten den Übungsplatz 2001 an die Bundeswehr übertragen. Geklagt hatten die Gegner erst im März 2008. Der Bund habe sich angesichts des langen Zeitraums darauf verlassen dürfen, dass es keine Einwände gegen den Betrieb gebe. Auch die Bundeswehr habe Anspruch auf Rechtssicherheit.