Karstadt bekommt noch eine Überlebensfrist

SANIERUNG Gericht vertagt Annahme des Insolvenzplans auf den 10. August. Zeit für letzte Verhandlungen

Kommt die Einigung nicht zustande, droht dem Konzern die Zerschlagung

BERLIN dpa | Der Karstadt-Warenhauskonzern hat eine neue Überlebensfrist erhalten. Das Essener Insolvenzgericht vertagte am Freitag die Entscheidung über die Annahme des Insolvenzplans auf den 10. August. Hintergrund ist das Ringen von Karstadtkäufer Nicolas Berggruen um Mietminderungen beim Vermieter Highstreet. Ohne Einigung ist der Kaufvertrag unwirksam, und das Insolvenzgericht kann den Plan nicht annehmen. Amtsgerichtssprecher Rainer Koch bestätigte, dass noch nicht alle Bedingungen erfüllt seien. Wesentlich sei die Wirksamkeit des Kaufvertrags. Das Gericht gehe davon aus, dass die Bedingungen noch erfüllt werden. Es sei sogar theoretisch eine nochmalige Fristverlängerung möglich. „Aber das Zeitfenster wird immer enger.“

Kommt die Einigung nicht zustande, droht die Zerschlagung des Konzerns mit 25.000 Beschäftigten und 120 Warenhäusern. Auf der Seite des Immobilienfonds Highstreet gibt es Probleme, die Berggruen-Forderungen durchzusetzen. Vor allem die frühere KarstadtQuelle-Bank Valovis, die dem Fonds ein 850-Millionen-Euro-Darlehen für den Immobilienkauf gewährt hatte, wehrt sich gegen eine Festschreibung niedrigerer Mieten. Sie müsste dann eine Wertberichtigung in ihrer Bilanz vornehmen. Und sie will die 850 Millionen so schnell wie möglich zurück.

Am 28. Juli sollen nun die Highstreet-Gläubiger in London zusammenkommen, um endgültige Beschlüsse zu fassen. Kommt dies zustande, kann Berggruen Karstadt wohl endgültig übernehmen. Zuvor muss eine Lösung für die Valovis Bank gefunden werden. Es gehe dann um ein Gesamtpaket, dem alle Gläubiger zustimmen müssten, sagte Highstreet-Sprecher Richard Speich.

Berggruen und Insolvenzverwalter Klaus Hubert Görg wollen die Verhandlungen zwei Tage vor der Entscheidung des Gerichts abgeschlossen haben. „Der Gläubigerausschuss, der Investor Berggruen und die Insolvenzverwaltung sind sich einig, dass wir es Mitarbeitern, Lieferanten und selbstverständlich auch den Kunden schuldig sind, alle Chancen für den Vollzug des Kaufvertrags zu nutzen“, erklärte Görg.