die woche wird wichtig für …
: die Deutsche Telekom

… weil die Landesmedienanstalten am Donnerstag entscheiden, ob sie für ihr Internet-TV eine eigene Sendelizenz braucht.

Natürlich geht es zunächst nur um ein paar hunderttausend early movers, also die, die bei technischen Neuerungen immer ganz vorn dabei sind. Sie können ab der kommenden Bundesligasaison ihren Fußball erstmals live im Internet sehen (IP-TV). Inhaberin dieser Übertragungsrechte ist die Deutsche Telekom – offiziell kommt das Programm aber vom Abo-Fernsehanbieter Premiere, der so wenigstens einen Hauch von Bundesliga-live übertragen kann. (Die „normalen“ Pay-TV-Rechte liegen jetzt beim Kabelfernsehsender Arena.)

Doch die für die Lizensierung von privaten TV-Anbietern zuständigen Landesmedienanstalten wollen noch mal genau prüfen, wer nun wirklich ab Ligastart am 11. August auf Sendung ist – und ob die Telekom nicht doch eine eigene Rundfunklizenz braucht. Premiere-Chef Georg Kofler erklärt seit Verkündung des Deals, sein Sender sei medienrechtlich „allein verantwortlich“ für die Bundesliga-Übertragungen im Internet. Doch so ganz sind die Medienwächter nicht überzeugt. Schließlich hat die Telekom mit ihrem Handy-TV zur eben beendeten Fußball-WM auch eben mal so vollendete Tatschen geschaffen – und einfach ohne rundfunkrechtliche Lizenz gesendet.

Ob eine solche Lizenz für die Telekom überhaupt drin wäre, ist strittig: Denn sie ist immer noch zu gut 37 Prozent in Staatsbesitz – aber Rundfunk hat staatsfern stattzufinden. Egal wie der Streit ausgeht: Der Trend, dass die Grenzen zwischen technischem Infrastrukturanbieter und Programmveranstalter immer mehr verschwimmen, die Deutsche Telekom – und andere Telekomunikationsriesen oder auch Kabel-TV-Firmen – dank der technischen Entwicklung immer stärker auch zu Sendern werden, ist unumkehrbar. Und wird nicht nur den deutschen Fernsehmarkt in den kommenden Jahren drastisch verändern. Schließlich sind gegen milliardenschwere Konzerne wie die Telekom sogar große TV-Gruppen wie ProSiebenSat.1 kleine Krauter. STG