Linke und Grüne unzufrieden

BUNDESTAG Lammert schlägt Kompromiss zu Oppositionsrechten vor

BERLIN afp | Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) will die angestrebte Erweiterung der Oppositionsrechte im Bundestag durch einen einfachen Beschluss des Parlaments regeln. Dazu legte Lammert dem Ältestenrat einen Vorschlag vor. Demnach sollen die Oppositionsfraktionen Grüne und Linke das Recht erhalten, gemeinsam Untersuchungsausschüsse, öffentliche Anhörungen oder Sondersitzungen zu erwirken. Eine Änderung der Geschäftsordnung des Bundestags oder gar des Grundgesetzes lehnte Lammert ab. Grüne und Linke reagierten zurückhaltend auf die Initiative.

„Dieser Vorschlag bleibt auf der halben Strecke stehen“, kritisierte die Fraktionsvorsitzende der Grünen, Katrin Göring-Eckardt. Rechtssicherheit für die Opposition könne nur durch ein Gesetz oder eine Änderung der Geschäftsordnung des Bundestags herbeigeführt werden. Die Linken fordert für die Opposition zudem das Recht, Normenkontrollklagen beim Bundesverfassungsgericht einreichen zu können. Dazu ist laut Grundgesetz jedoch ebenfalls ein Quorum von 25 Prozent der Bundestagsabgeordneten erforderlich. Grüne und Linke verfügen zusammen nur über 20 Prozent der Sitze im Bundestag.