RWE WILL SCHADENERSATZ FÜR AKW
: Biblis-Abschaltung war illegal

LEIPZIG/BERLIN | Die vorübergehende Abschaltung des hessischen Atomkraftwerks Biblis im Jahr 2011 war rechtswidrig. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig teilte am Dienstag mit, die Beschwerden des Landes Hessen gegen das Urteil des Kasseler Verwaltungsgerichtshofs seien zurückgewiesen worden, das Urteil vom vergangenen Februar sei damit rechtskräftig. RWE kündigte daraufhin eine Schadenersatzklage an. „Wir werden jetzt unseren wirtschaftlichen Schaden zivilrechtlich geltend machen“, sagte eine Sprecherin. Zur Höhe des Schadens äußerte sich RWE nicht; Branchenexperten gehen von einem niedrigen dreistelligen Millionenbetrag aus. Die atompolitische Sprecherin der Grünen, Sylvia Kotting-Uhl, erklärte, jetzt räche sich die „Schlampigkeit der hessischen Regierung“.

RWE hatte als einziger Versorger gegen das dreimonatige Atommoratorium geklagt, das nach der Reaktorkatastrophe von Fukushima 2011 verhängt wurde. Das Moratorium ging später in den beschleunigten Atomausstieg über. Auch gegen diesen laufen noch Klagen der AKW-Betreiber. (dpa, rtr, taz)