FERIENWOCHENENDEN
: Fahrverbote für Lkws im Juli und August

BERLIN | Ein zusätzliches Wochenendfahrverbot für Lkw soll Autofahrern in der Ferienzeit den Weg in den Urlaub erleichtern. Um Autobahnen und Bundesstraßen zu entlasten, dürfen Lkws an den Samstagen im Juli und August einige viel befahrene Streckenabschnitte in der Zeit von 7 bis 20 Uhr nicht nutzen. Betroffen sind alle Brummis über 7,5 Tonnen Gesamtgewicht sowie Lkws mit Anhänger. Das Lkw-Fahrverbot an Sonn- und Feiertagen von 0 bis 22 Uhr gilt uneingeschränkt weiter. Das Ferienfahrverbot wird seit Jahren immer wieder vom Verkehrsministerium erlassen und geht auf eine Verordnung zur Erleichterung des Reiseverkehrs aus dem Jahr 1985 zurück. (dpa)