Rocker will sich nicht bewähren

BERUFUNG Ein Harley-Fahrer, der im Sommer durch einen missglückten Wheelie mehrere Menschen verletzte, wehrt sich nun gegen seine Bewährungsstrafe

Insgesamt kollidierten vier Motorräder, deren Fahrer zum Teil schwere Prellungen erlitten

Ein Harley-Davidson-Fahrer, der am 22. Juni 2013 bei den Harley-Days einen Unfall verursacht hat, bei dem vier weitere Motorradfahrer und zwei Zuschauer verletzt wurden, wehrt sich gegen seine Verurteilung. Heute beginnt sein Berufungsprozess vor dem Amtsgericht.

Der zum Unfallzeitpunkt 51-Jährige hatte versucht, einen sogenannten „Wheelie“ zu machen, bei dem das Vorderrad des Motorrads angehoben wird, um auf dem Hinterrad zu fahren. Dieser Versuch misslang, er verlor die Kontrolle über sein Motorrad, und erfasste die Maschine seines Nachbarn, was eine Kettenreaktion auslöste. Insgesamt kollidierten vier Motorräder, deren Fahrer zum Teil schwere Prellungen erlitten.Weiterhin wurden zwei Fußgänger verletzt, die sich die Parade der Harley-Fahrer angesehen hatten.

Der 51-Jährige hatte sich zunächst unerlaubt vom Unfallort entfernt. Zahlreiche Zeugen hatten der Polizei jedoch Videomaterial zur Verfügung gestellt. Auch das Kennzeichen war notiert worden. Der Mann aus Rheinland-Pfalz konnte ausfindig gemacht werden, gegen ihn wurde ein Verfahren eingeleitet, bei dem er wegen fahrlässiger Körperverletzung zu sechs Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt worden war.

Nun setzt sich der Harley-Fahrer gegen das Urteil zur Wehr. Heute entscheidet das Amtsgericht Mitte über die Zulässigkeit des Berufungsantrags.  DJA