GERICHT SETZT ZEICHEN: NICHT MEHR NUR ORDNUNGSWIDRIG
: Stundenlohn von 1 Euro ist eine Straftat

MAGDEBURG | Weil er Putzfrauen mit Stundenlöhnen von weniger als 1 Euro abgespeist hat, muss ein Reinigungsunternehmer 1.000 Euro Geldstrafe zahlen. Die Summe ist wenig spektakulär, wohl aber das Urteil des Landgerichts Magdeburg: Es bewertete das Unterschreiten eines allgemein verbindlichen Mindestlohns als Straftat und nicht wie bisher üblich als Ordnungswidrigkeit. Gericht, Staatsanwaltschaft und Gewerkschaften maßen dem Urteil daher bundesweite Bedeutung zu – nach allem, was man wisse, habe noch nie ein deutsches Gericht so geurteilt. „Wenn Unternehmen Dumpinglöhne zahlen, müssen sie künftig mit härteren Strafen rechnen“, so der Staatsanwalt.

Der Mindestlohn für Gebäudereiniger lag zum Zeitpunkt der 18 angeklagten Taten zwischen 2004 und 2006 bei 7,68 Euro. Die Staatsanwaltschaft rechnete vor, dass die Putzfrauen im besten Fall aber nur auf maximal 1,79 Euro die Stunde kamen. Laut Gericht habe der 57-jährige Unternehmer zur eigenen Gewinnmaximierung teils „nicht mal 1 Euro“ gezahlt. Ein Stundenlohn von 1 Euro sei als sittenwidrig anzusehen. (dpa)