Schnelles Ende von Wulff-Prozess in Sicht

EX-BUNDESPRÄSIDENT Richter will Beweisaufnahme am 9. Januar beenden. Urteil noch in diesem Monat wahrscheinlich. Staatsanwalt und Verteidigung lehnen Einstellung ab

HANNOVER afp/taz | Im Korruptionsprozess gegen den früheren Bundespräsidenten Christian Wulff vor dem Landgericht Hannover zeichnet sich ein schnelles Ende ab. Der Vorsitzende der 2. Großen Strafkammer, Frank Rosenow, kündigte am Donnerstag an, das Gericht wolle die Beweisaufnahme am 9. Januar schließen. Dann wäre ein Urteil noch im Januar wahrscheinlich. Ursprünglich hatte das Gericht Verhandlungstermine bis in den April eingeplant.

Bereits vor der Weihnachtspause hatte Rosenow eine Zwischenbilanz der bisherigen Beweiserhebung gezogen. Von der Kostenübernahme durch den Filmmanager David Groenewold für Hotel und ein Kindermädchen bei der gemeinsamen München-Visite mit dem Ehepaar Wulff und dem Besuch des Oktoberfestes 2008 müsse der Angeklagte nichts gewusst haben, so das Zwischenfazit des Vorsitzenden Richters. Wulff ist wegen Vorteilsannahme und Groenewold wegen Vorteilsgewährung angeklagt, es geht laut Anklage um rund 720 Euro.

Auf die von Rosenow bereits im Dezember vorgeschlagene Einstellung des Verfahrens sind weder die Verteidiger von Wulff noch die Staatsanwaltschaft eingegangen. Sie kann nur einvernehmlich erfolgen. Die Staatsanwaltschaft hatte im Dezember deutlich gemacht, dass sie ausreichende Hinweise darauf sieht, dass sich Wulff von Groenewold einladen ließ. Wulffs Anwalt sagte, er rate seinem Mandanten, für einen Freispruch zu kämpfen.

Offen blieb am Donnerstag, ob bereits am nächsten Verhandlungstag, dem 9. Januar, die Plädoyers beginnen können. Dann ist noch ein Polizeibeamter als Zeuge geladen. Offen ist auch, ob das Gericht einen weiteren Beweisantrag der Staatsanwaltschaft zulässt zur Frage, zu welchen Preisen Groenewold in den Jahren vor dem Oktoberfestbesuch 2008 im Münchener Hotel „Bayerischer Hof“ übernachtete.