Die Rechtslage

GLOSSAR Passive Sterbehilfe, indirekte Sterbehilfe und Beihilfe zum Selbstmord sind erlaubt

KARLSRUHE taz | Sterbehilfe ist in Deutschland zugleich erlaubt und verboten, je nachdem, welche Art von Sterbehilfe gemeint ist. Die Begriffe führen leider oft zu Missverständnissen.

Aktive Sterbehilfe: Sie ist in Deutschland verboten. Hier wird ein Kranker auf eigenen Wunsch durch die aktive Handlung einer anderen Person getötet, etwa indem der Arzt eine Giftspritze setzt. Dies wird laut Strafgesetzbuch als „Tötung auf Verlangen“ mit bis zu fünf Jahren Haft bestraft. So soll das Tötungstabu aufrechterhalten werden. In mehreren Staaten wie den Niederlanden wurde die aktive Sterbehilfe inzwischen unter bestimmten Voraussetzungen legalisiert.

Passive Sterbehilfe: Sie ist wohl überall zulässig. Hier stellt der Arzt auf Wunsch des Kranken lediglich die künstliche Ernährung oder sonstige medizinische Behandlung ein. Das ist straflos, denn der Arzt darf den Kranken ohnehin nicht gegen seinen Willen behandeln. Bei einem bewusstlosen oder dementen Patienten muss der Arzt auch eine Patientenverfügung beachten, die der Kranke früher (bei vollem Bewusstsein) abgefasst hat. Per Patientenverfügung kann auch für bestimmte Fälle ein zum Tod führender Behandlungsabbruch angeordnet werden.

Indirekte Sterbehilfe: Sie ist in Deutschland zulässig. Davon spricht man, wenn starke Schmerzmittel als ungewollte Nebenfolge auch das Sterben beschleunigen. Hauptziel der Behandlung muss dabei aber die Linderung der Schmerzen sein.

Beihilfe zum Selbstmord: Sich selbst zu töten ist in Deutschland nicht strafbar. Deshalb kann bei uns auch die Beihilfe zum Selbstmord nicht bestraft werden. Wer einem Selbstmörder einen Strick gibt, bleibt also straflos. Allerdings kann der Helfer den Sterbenden nicht bis zum Tod begleiten. Denn wenn dieser das Bewusstsein verliert, geht die Tatherrschaft auf die Anwesenden über, die dann den Tod verhindern müssen. Diese Rechtsprechung gilt als reformbedürftig. In der Schweiz können Sterbebegleiter bis zum letzten Atemzug beim Sterbewilligen bleiben. Außerdem können Sterbewillige auf Rezept tödlich wirkende Medikamente erhalten. Die CDU/CSU-FPD-Koalition in Deutschland will die gewerbliche Vermittlung von Kontakten zu Schweizer Suizidhelfern unter Strafe stellen. CHR