Keine Wellness für NPD-Chef

Justiz Gericht urteilt: Das Hausverbot für Udo Voigt wegen rechtsextremer Gesinnung war zulässig

FRANKFURT (ODER) taz | Der NPD-Parteivorsitzende Udo Voigt hat keinen Anspruch auf Wellness-Wochenenden in einem Luxushotel im brandenburgischen Bad Saarow. Das Landgericht Frankfurt (Oder) wies am Dienstag seine Klage gegen ein Hausverbot ab. Das schwulenfreundliche Hotel hatte sein Hausverbot gegen Voigt mit dessen politischer Überzeugung begründet. Die Streitigkeit gilt als wichtiger Präzedenzfall für den Umgang mit rechtsextremen Kunden.

Zwar werde das Persönlichkeitsrecht Voigts durch das Hausverbot eingeschränkt, sagte der Vorsitzende Richter in der Urteilsbegründung: „Aber daraus ergibt sich noch keine Rechtswidrigkeit.“ Schließlich umfasse das Hausrecht des Hoteliers auch die Freiheit, Verträge zu schließen. Auch die Sorge des Hotels um sein Image sei berechtigt. Das Antidiskriminierungsgesetz war nach Ansicht des Gerichts in diesem Fall nicht anwendbar. Hoteldirektor Heinz Baumeister freute sich über die Entscheidung: „Wir versprechen unseren Gästen ein tolerantes Umfeld und dafür müssen wir kämpfen“, sagte er. AGX