Überwachung von Linken war rechtswidrig

BERLIN taz | Das Bundeskriminalamt hat drei Berliner jahrelang illegal überwacht. Die Behörden vermuteten, dass sie Mitglieder der linksextremen „militanten gruppe“ seien, die bis zu ihrer Auflösung 2009 mindestens 25 Anschläge verübt hatte. Die Überwachung sei „rechtswidrig“ gewesen, entschied der Bundesgerichtshof. „Zu keinem Zeitpunkt“ habe ausreichender Tatverdacht bestanden. Der Beschluss stammt vom März, wurde aber erst jetzt öffentlich. WOS

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