Citipost verbannt

PROTEST Ver.di rüffelt Bürgerschaft: Citipost darf keine Briefmarken im Parlament ausstellen

Den Protest der Dienstleistungsgewerkschaft Ver.di hat eine Briefmarkenausstellung des privaten Postzustellers Citipost in der Bremischen Bürgerschaft ausgelöst. Mit Erfolg: Nach Beschwerde hat die Bürgerschaft die Ausstellung in ihren Räumlichkeiten abgebrochen.

„Entsetzt“ zeigt sich Ver.di in einem offenen Brief an den Bürgerschaftspräsidenten Christian Weber (SPD) darüber, dass einem Unternehmen wie Citipost in der Bürgerschaft ein „werbewirksames Forum“ geboten werde. Denn: „Citipost ist nicht bereit einen gültigen Tarifvertrag anzuwenden“, schreibt Ver.di weiter.

Die Gewerkschaft verweist auf die Tatsache, dass Citipost sich nicht an den in der Postbranche üblichen Mindeststundenlohn von 9,80 Euro hält. Der Einstiegslohn für MitarbeiterInnen liege bei 7,50 Euro, erklärt Matthias Hansen, Geschäftsführer der Citipost in Bremen: „Je nachdem, wie sich Angestellte in unserem Betrieb entwickeln, gibt es Chancen, das Einkommen zu steigern.“

Im Klartext: Citipost zahlt 2,30 Euro weniger als der Mindestlohn im Postgewerbe vorgibt. Diesen Zustand thematisieren Gewerkschafter bereits seit 2007, etwa auf den Großdemos zum 1. Mai. Darüber hinaus berichteten zahlreiche Medien, auch die taz, mehrfach über die Missstände in der Postbranche.

An der Bürgerschaftsverwaltung scheint das vorbeigegangen zu sein: „Uns war die Diskussion rund um die Citipost nicht bekannt“, räumt deren Sprecher Horst Monsees ein. Um weitere Konflikte zu verhindern, habe man sich aber entschieden, die Ausstellung der Citipost-Briefmarken abzubrechen.

Wie es überhaupt dazu kam, dass der private Postzusteller die öffentlichen Räume im Bremer Parlament für kommerzielle Zwecke nutzen durfte? Monsees erklärt schlicht: „Citipost hat angefragt und wir haben zugestimmt.“ Bezahlt habe das Unternehmen dafür nicht.

Die Bürgerschaftsverwaltung zieht nun aber dennoch Konsequenzen aus diesem Fauxpas: „Wir werden unsere Räume künftig nicht mehr für Werbezwecke zur Verfügung stellen.“ MARCEL WAALKES