Generalbundesanwalt will Onlinedurchsuchung

ÜBERWACHUNG Das BKA soll Computer ausspähen können, fordert der Vizegeneralbundesanwalt

KARLSRUHE taz | Rainer Griesbaum, der stellvertretende Generalbundesanwalt, beendet seine Amtszeit mit einem Paukenschlag. Er forderte am Mittwoch Onlinedurchsuchungen und die Überwachung von E-Mails zwecks Strafverfolgung. Für beide Maßnahmen muss Spionage-Software, ein sogenannter Trojaner, auf privaten Computern installiert werden.

Bei der Onlinedurchsuchung durchsucht die Spähsoftware die Festplatte privater Computer und übermittelt den Inhalt via Internet an die Polizei. Bei der Quellen-Telekommunikationsüberwachung (TKÜ) beschränkt sich der Trojaner auf die Überwachung von E-Mail-Verkehr und Internettelefonaten. Diese werden im Rechner – also an der Quelle – abgegriffen, bevor sie verschlüsselt werden.

Das Bundeskriminalamt (BKA) hat bereits seit 2009 die rechtliche Befugnis für Onlinedurchsuchung und Quellen-TKÜ zur präventiven Abwehr des internationalen Terrorismus. Griesbaum will, dass die Bundesanwaltschaft für die Strafverfolgung gleichziehen kann.

Die Landes-Staatsanwaltschaften nutzen die Quellen-TKÜ ebenfalls bereits – ohne ausdrückliche Rechtsgrundlage in der Strafprozessordnung. Sie stützen sich auf die allgemeine Abhörbefugnis. Die Gerichte haben das bisher mitgemacht. Nur die Bundesanwaltschaft verzichtet bisher – rechtsstaatlich korrekt – auf die Quellen-TKÜ.

Allerdings gibt es bisher auch keinen einsatzfähigen Bundestrojaner, der sich definitiv auf die Kommunikation beschränkt. Das BKA muss deshalb im Moment ebenfalls auf die Quellen-TKÜ verzichten.

Die einst hoch umstrittene Onlinedurchsuchung spielt in der Praxis bisher so gut wie keine Rolle. Bisher sind jedenfalls keine Ermittlungserfolge bekannt. Umso bemerkenswerter, dass Griesbaum auch die Onlinedurchsuchung auf seine Wunschliste setzte. Am Jahresende geht der renommierte Terroristenjäger Griesbaum in Rente.

CHRISTIAN RATH