Heimunterricht statt Schule: die Lage

Die Behörden in den Bundesländern reagieren unterschiedlich auf so genannte Homeschooler, Kinder, die zuhause unterrichtet werden. Manche dulden Heimschulfamilien, andere verfolgen sie mit Zwangsgeld, Haftbefehlen oder Sorgerechtsentzügen. Allgemein gilt Home Schooling als Ordnungswidrigkeit (in Hessen als Straftat). In Niedersachsen unterscheidet sich die Situation von Landkreis zu Landkreis, allerdings entschied das Verwaltungsgericht Hannover kürzlich im Fall einer Bückeburger Familie, das Verfahren solange auszusetzen, bis eines der derzeit mindestens sechs Verfahren beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte entschieden sei.

In Hamburg wurde vor kurzem der „Schulzwang“ eingeführt, eine Reaktion auf den Hungertod der siebenjährigen Jessica. Ein strenggläubiger Vater dreier schulpflichtiger Töchter aus Hamburg hat seinen Nachwuchs nach drei Jahren Heimunterricht nun doch an einer staatlichen Schule angemeldet und kam so einer Erzwingungshaft zuvor. Sein Fall gehört zu den noch unentschiedenen Verfahren vor dem Straßburger EU-Gerichtshof.

In Deutschland wird die Zahl der Heimschul-Familien auf rund 500 geschätzt. Während die Mehrheit der deutschen Homeschooler ihre Entscheidung mit ihrer christlich-bibeltreuen Einstellung begründet, ist es bei den rund drei Millionen Homeschoolern in den USA nur eine Minderheit, die aus religiösen Gründen zuhause lernt.

Bestärkt fühlt sich die deutsche Heimschul-Bewegung von dem UN-Sonderberichterstatter Vernon Muñoz Villalobos, der in diesem Februar in Deutschland den Umgang mit dem Menschenrecht auf Bildung untersucht hatte. Eine seiner Erkenntnisse: „Diese besondere Selektivität, die wir im deutschen System wahrgenommen haben, scheint auch einige alternative Bildungsmöglichkeiten zu verschließen, wie beispielsweise das Homeschooling und den Fernunterricht.“ sgi