Kündigung bei Heckler & Koch endet mit einem Vergleich

RÜSTUNG Entlassene Mitarbeiter sollen nicht allein für illegale Waffenexporte verantwortlich sein

VILLINGEN-SCHWENNINGEN taz | Der Kündigungsprozess zwischen der Rüstungsfirma Heckler & Koch (H & K) und zwei ehemaligen Mitarbeitern endete gestern mit dem Vorschlag, sich gütlich zu einigen. Bis zum 15. Januar müssen sich nun beide Seiten auf einen Kompromiss verständigen, entschied das Arbeitsgericht in Villingen-Schwenningen. Die Waffenschmiede hatte den Angestellten gekündigt, weil sie ohne Wissen der Geschäftsführung für den illegalen Export von G-36-Sturmgewehren nach Mexiko zwischen 2006 und 2009 verantwortlich gewesen sein sollen.

Zahlreiche Aussagen in dem Prozess legten jedoch nahe, dass die Betriebsführung genau über den widerrechtlichen Verbleib der Waffen informiert war. So sagte der gekündigte Axel H., er habe in enger Abstimmung mit der Betriebsleitung gearbeitet. „Wenn es schnell gehen musste, habe ich mich an die Geschäftsleitung gewandt“, erklärte er. Das galt offensichtlich auch, als eine Erklärung zum Endverbleib der Waffen verändert werden musste, nachdem das Auswärtige Amt Bedenken über die Menschenrechtslage in vier mexikanischen Bundesstaaten geäußert hatte. Die Waffen wurden auf dem Papier in andere Bundesstaaten geliefert, die exportierte Menge an Gewehren blieb aber dieselbe. Eine Einigung im Kündigungsprozess dürfe nicht mit einem Eingeständnis der Exmitarbeiter einhergehen, alleine für die Lieferungen verantwortlich zu sein, stellte das Gericht klar.

Die Stuttgarter Staatsanwaltschaft ermittelt gegen H & K wegen des Verstoßes gegen das Außenwirtschafts- und das Kriegswaffenkontrollgesetz. „Wir sind der Überzeugung, dass es zu einer Anklage kommt“, erklärte H-&-K-Anwalt Volker Teigelkötter mit Blick auf das Strafverfahren. Die Frage ist, ob nur die Mitarbeiter oder auch die Geschäftsführung auf der Anklagebank sitzt.

WOLF-DIETER VOGEL