Mehr Rente für ältere Mütter

ALTER Union und SPD versprechen etwas mehr Rente für Mütter, Erwerbsgeminderte und Geringverdiener. Das Geld dafür soll vor allem aus der Rentenkasse kommen

VON BARBARA DRIBBUSCH

BERLIN taz | Mütter, Erwerbsgeminderte, langjährig Versicherte und Geringverdiener erhalten künftig etwas mehr Rente, wenn all das umgesetzt wird, was im Koalitionsvertrag steht.

Mütter, deren Kinder vor dem Jahr 1992 geboren wurden, bekommen laut Koalitionsvertrag künftig für die Kinderbetreuung in der Rente pro Kind zwei statt bisher einen Entgeltpunkt gutgeschrieben. Für seit 1992 geborene Kinder bekommen Rentnerinnen schon jetzt drei Entgeltpunkte. Je höher die Punktzahl, desto mehr Rente gibt es. Die Erhöhung um einen Punkt entspricht gegenwärtig rund 26 Euro mehr Rente im Osten und 28 Euro im Westen. Die Steigerung soll zum 1. Juli 2014 kommen.

Der Beschluss soll auch für Frauen gelten, die bereits in Rente sind. Ein Beispiel: Eine 80-Jährige im Westen, die drei Kinder versorgt hat, bekommt ab Juli 2014 rund 84 Euro mehr pro Monat. Für die Rentenkasse bedeutet die Erhöhung Mehrausgaben von 6,5 Milliarden Euro pro Jahr.

Union und SPD haben zudem weitere Verbesserungen für Rentner beschlossen: So sollen die sogenannten Zurechnungszeiten für Erwerbsminderungsrentner um 2 Jahre angehoben werden. Davon profitieren Rentner, die aus gesundheitlichen Gründen vorzeitig aus dem Job ausscheiden. Sie werden bislang so gestellt, als hätten sie bis zum 60. Lebensjahr Beiträge gezahlt. Ab Juli 2014 soll eine Beitragszeit bis zum 62. Lebensjahr berechnet werden.

Ein Beispiel: Muss ein Mensch mit einem Durchschnittsverdienst von rund 34.000 Euro brutto im Jahr aus gesundheitlichen Gründen in den vorzeitigen Ruhestand gehen, erhöht sich seine Rente um etwa 56 Euro pro Monat. Die Anhebung kostet die Rentenkassen etwa 2 Milliarden Euro zusätzlich pro Jahr.

Mehr Geld soll es auch für langjährig Versicherte geben, die vor Erreichen des gesetzlichen Ruhestandsalters aus dem Beruf ausscheiden. Ab Juli 2014 sollen Beschäftigte nach 45 Beitragsjahren schon im Alter von 63 Jahren in den Ruhestand gehen dürfen, ohne dass bei der Rente Abschläge fällig werden. Diese Altersgrenze für die abschlagsfreie Rente soll allerdings bis zum Jahre 2030 wieder auf 65 Jahre steigen. Derzeit können Arbeitnehmer mit 65 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen, wenn sie vorher lange erwerbstätig waren. Die Kosten für dieses Vorhaben sind noch nicht genau zu beziffern.

Im Koalitionsvertrag wurde auch die sogenannte Lebensleistungsrente vereinbart, diese soll voraussichtlich im Jahre 2017 kommen. Das betrifft alle, die zwar mindestens 40 Jahre lang Rentenbeiträge gezahlt haben, aber dennoch im Alter weniger als 30 Rentenentgeltpunkte gesammelt haben – das entspricht derzeit im Westen einer Monatsrente von 850 Euro brutto. Die Betroffenen sollen durch eine noch nicht näher bezifferte prozentuale Aufwertung besser gestellt werden. Für eine Übergangszeit bis 2023 reichen auch 35 Beitragsjahre.

Wer so wenig verdient hat, dass er oder sie mit den langen Beitragsjahren und der Aufwertung immer noch nicht auf eine Rente von 850 Euro brutto (heutiger Wert) kommt, der kriegt trotzdem eine Aufstockung auf diese Höhe. Dabei erfolgt dann aber eine Bedürftigkeitsprüfung wie in der Sozialhilfe.

Das letzte Vorhaben soll aus Steuermitteln, die anderen Pläne hingegen aus der Rentenkasse bezahlt werden. Peter Weiß, Vorsitzender der Arbeitnehmergruppe in der Unionsfraktion, erklärte, dass der Beitragssatz zur Rentenkasse nicht wie geplant sinken soll, um das Rentenpaket zu finanzieren.

Gewinner: die Mehrfachmütter der Nachkriegsgeneration ■ Verlierer: Beitragszahler in der Rentenkasse