FRANKREICH
: Kündigung wegen Kopftuch zulässig

PARIS | Ein Pariser Berufungsgericht hat die Entlassung einer Kopftuch tragenden Kindergärtnerin trotz Bedenken der obersten französischen Justizinstanz für zulässig erklärt. Die Richter werteten es als rechtmäßig, dass Betreiber einer privaten Tagesstätte unter Berufung auf „konfessionelle Neutralität“ ein Kopftuch- und Schleierverbot für Mitarbeiter verhängen können. Die Sozialkammer des Obersten Gerichtshofs hatte im März eine gleichlautende Entscheidung des Berufungsgerichts in Versailles aufgehoben. (dpa)