Muslim-Schüler darf nicht beten

BERLIN dpa | Eine Berliner Schule darf einem muslimischen Schüler das Gebet in der Schule außerhalb des Religionsunterrichts verbieten. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg begründete gestern seine Entscheidung damit, dass eine Einschränkung der Religionsfreiheit in der Schule gerechtfertigt ist, um andere Verfassungsgüter zu schützen. Dies können etwa die Glaubensfreiheit der anderen Schüler, die Elternrechte und der notwendige Schulfrieden sein. Die Vorinstanz hatte dem 16-jährigen Muslim zugebilligt, einmal täglich auf dem Schulgelände in einer Pause zu beten.

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