CASTOR-TRANSPORT
: Versammlungsverbot war rechtswidrig

KARLSRUHE | Ein pauschales Versammlungsverbot entlang der Transportstrecke von Castorbehältern ist nach einem Urteil des baden-württembergischen Verwaltungsgerichtshofs rechtswidrig. Die Stadt Karlsruhe hätte ein solches Verbot für den 15. und 16. Februar 2011 nicht erlassen dürfen, heißt es in dem gestern veröffentlichten Richterspruch. Ein Stadtbewohner hatte gegen das Verbot geklagt.

Die Richter sehen die Beweislast dafür, dass die Gefahr für den Transport durch keine andere Maßnahme als durch ein Versammlungsverbot hätte abgewehrt werden können, bei der Stadt. Diese habe aber nicht einmal dargelegt, wie viele Polizeikräfte ihr zur Sicherung zur Verfügung gestanden hätten und wie viele sie zum Schutz des Transports gebraucht hätte. Gegen eine friedliche Versammlung dürfe aber nur bei einem polizeilichen Notstand eingeschritten werden, hieß es weiter.

Das Gericht erkannte an, dass die öffentliche Sicherheit durch Demos tatsächlich gefährdet gewesen sei. Ein umfassendes Verbot auch friedlicher Versammlungen könne damit aber nicht gerechtfertigt werden. (epd)