Pius-Schule ignoriert Aufforderung zu schließen

INTERNAT Wegen illegal hoher Schülerzahlen soll der Don-Bosco-Schulverein aufhören. Er macht weiter

SAARBRÜCKEN epd/taz | Der mit der umstrittenen Piusbruderschaft verbundene Don-Bosco-Schulverein hat die für Samstag angeordnete Schließung seines Internats in Saarbrücken ignoriert. „Bei einem Ortstermin am Montagabend haben wir 25 der 26 Kinder im Internat angetroffen“, sagte Torsten Klein, Sprecher des saarländischen Sozialministeriums am Dienstag. Ein 17-jähriger Junge sei krankheitsbedingt bei den Eltern gewesen.

Das saarländische Sozialministerium hat unter Androhung eines Zwangsgeldes die endgültige Schließung des Internats bis zum 24. Mai gefordert. Sollten sich die Kinder am 25. Mai immer noch dort aufhalten, werde entweder das Zwangsgeld fällig oder das Internat von den Behörden geräumt, sagte Klein. Die Klage des Don-Bosco-Schulvereins habe keine aufschiebende Wirkung.

Das Sozialministerium hatte dem Internat die Betriebserlaubnis entzogen, weil dort 26 anstatt der behördlich genehmigten acht Schüler untergebracht waren. Eine Ausnahmegenehmigung für den Aufenthalt im Internat hat das Ministerium lediglich vier Schülern gewährt. Zudem sollten die Eltern brieflich über den Entzug der Betriebserlaubnis informiert werden, sagte Klein. Wie er der taz sagte, habe der Trägerverein aber nicht nur die Schülerzahl illegal erhöht, sondern einen Teil der Kinder auch einer „Erzieherin“ anvertraut, die über keinerlei Qualifikationen für diesen Job verfüge.

Medienberichten zufolge hatte der Schulverein den Entzug der Betriebserlaubnis für sein Internat als unverhältnismäßig bezeichnet. Das Wohl der Kinder sei zu keiner Zeit gefährdet gewesen. In Saarbrücken besuchen nach Ministeriumsangaben 51 Kinder die Erweiterte Realschule des Don-Bosco-Schulvereins, 12 Kinder die Grundschule.

Vor vier Jahren war die Realschule der Piusbruderschaft in Saarbrücken schon einmal in den Schlagzeilen. Es ging um die „körperliche Züchtigung“ von wenigstens zwei Schülern. Eine Schließungsverfügung des Sozialministeriums damals hob ein Gericht wieder auf. KPK/EPD