Kein Schutz für Honig vor Genpollen

URTEIL Imker haben kein Recht auf Abstand zu Genmais-Feldern

HAMM/BERLIN afp/taz | Mehrere Imker sind mit ihren Klagen auf einen größeren Sicherheitsabstand zwischen ihren Bienenstöcken und Genmais-Feldern gescheitert. Es sei nicht zu erwarten, dass auf den Feldern der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft in absehbarer Zeit nochmals Genmais angebaut werde, dessen Pollen den Honig der Imker verunreinigen könne, entschied das Bundesverwaltungsgericht am späten Donnerstag.

Einer der Imker hatte geklagt, nachdem sein Honig nicht in den Handel durfte, da er mit Pollen von Genmais kontaminiert war. Den Mais hatte die Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft zu Versuchszwecken in einer Entfernung von einem bis drei Kilometern von den Bienenstöcken der Klägers gepflanzt. Der Imker forderte deshalb Schutzmaßnahmen, falls die Landesanstalt erneut Genmais anbauen sollte – erfolglos. In der Verhandlung stellte sich zudem heraus, dass MON810 kurz vor der Zulassung als Lebensmittel in der Bundesrepublik steht. Zusätzlich hat Monsanto auf EU-Ebene eine Neuzulassung für den Anbau des Maises beantragt. Gibt die Kommission dem statt, wäre ein Anbau auch in Deutschland wieder möglich.

Als Reaktion auf das Urteil fordern Imker und alternative Anbauverbände einen besseren Schutz vor Pollen gentechnisch veränderter Pflanzen. „Wir fordern die zukünftigen Koalitionspartner auf, das Gentechnikgesetz um den Bereich der Bienenhaltung zu erweitern“, sagt Felix Prinz zu Löwenstein, Vorsitzender des Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft. Nur so lasse sich sicherstellen, dass Honig frei von Gentechnik bleibe.

(AZ.: BVerwG 7 C 13.12)

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