Hungern für Kaugummis

SICHERUNGSVERWAHRTE

Es ist einfach, die Protagonisten dieser Meldung lächerlich zu machen: Seit Mittwochabend sind sechs Sicherungsverwahrte in der Justizvollzugsanstalt Rosdorf (bei Göttingen) in den Hungerstreik getreten. Der Grund – in einprägsam, oberflächlich und nicht mal unwahr: Sie fordern den Zugang zu Kaugummis. Die kompliziertere, aber eigentlich interessantere Begründung: Die Sicherungsverwahrten sind mit den Bedingungen ihrer Unterbringung nicht einverstanden, fordern Verbesserungen. Für sie fühlt es sich in Rosdorf zu sehr nach Knast an.

Die Sicherungsverwahrten sind verurteilte Straftäter, die ihre vom Gericht angeordnete Haftstrafe bereits abgesessen haben. Da sie aber immer noch als gefährlich gelten, bleiben sie weggesperrt. Das Bundesverfassungsgericht hat angeordnet, dass es einen für die Weggesperrten spürbaren Unterschied geben muss zwischen Haft, die auch eine Strafe sein soll, und Sicherungsverwahrung, die vor allem die Gesellschaft schützt. In Rosdorf haben die Sicherungsverwahrten deswegen 23-Quadratmeter-Appartements mit Kochnische, Dusche und eingeschränktem Internet-Zugang.

Die protestierenden Insassen bemängeln aber, dass es zu schwierig sei, Ausgang zu bekommen, auch würden Therapien verweigert. Deshalb haben 13 der 21 Sicherungsverwahrten von Rosdorf ihre Forderungen ans niedersächsische Justizministerium geschickt. Sie drohten mit Hungerstreiks, wenn auf ihre Wünsche nicht eingegangen wird. Die Ministerium und die Anstaltsleitung fanden die unerfüllbar. Jetzt wird gehungert.

Im Justizministerium beschwichtigt ein Sprecher: Man wisse gar nicht, ob die sechs wirklich im Hungerstreik seien. Schließlich seien sie Selbstversorger. Ärzte würden die Betroffenen bald wiegen.  DKU