der denkmalpfleger als sündenbock
: Kommode Lösung

Es ist ein klassischer Konflikt. Und ein lösbarer – guten Willen vorausgesetzt: Oft will, wie im Fall der „umgekehrten Kommode“, ein Investor neues in altes Gemäuer einbauen – und hat so seine Vorstellungen.

Kommentar von Benno Schirrmeister

Die Denkmalpflege sagt: So nicht. Und dann wird verhandelt. Schließlich haben beide Seiten auch gemeinsame Interessen.

Wenn allerdings mitten in derartigen Verhandlungen Nachrichten über den Grundkonflikt lanciert werden – und das ist im Fall des Bremer Wasserturms geschehen – muss das nicht bedeuten, dass es keine Annäherung gegeben hätte. Es kann auch heißen: Eine der Parteien hat das Interesse verloren. Die Behörde? Wohl kaum: Schließlich muss sich der Landesdenkmalpfleger mit dem Bauwerk beschäftigen, so lange er das Amt hat. Umgekehrt ist klar: Der Umbau des Turms wird für den, der’s macht, teuer – auch unabhängig von denkmalpflegerischen Auflagen. Lange war deshalb bezweifelt worden, dass sich überhaupt ein Investor für die Immobilie findet. Und wenn der kalte Füße bekommen hätte? Dass man sich selbst übernommen hat, gibt man nur ungern zu. Dann sucht man gerne einen Sündenbock. Ein klassischer Streit wie der zwischen Bauherr und Denkmalpflege liefert den frei Haus: Klar, es ist die Behörde. Wie kommod!