Brechmittel: Einsatz strafbar

POLIZEIGEWALT BGH hebt Freispruch für Arzt auf, der durch eingeflößte Brechmittel den Tod eines Afrikaners in Bremen verursachte

BERLIN epd | Über fünf Jahre nach dem Tod eines mutmaßlichen Drogendealers durch zwangsweise verabreichte Brechmittel wird das Verfahren gegen den Bremer Polizeiarzt Igor V. neu aufgerollt. Der Bundesgerichtshof hob am Donnerstag den Freispruch für den Mediziner auf und verwies den Fall zurück an das Landgericht Bremen. Der Arzt habe seine berufliche Sorgfaltspflicht verletzt und damit eventuell doch fahrlässig gehandelt, hieß es zur Begründung. Zudem wies das Gericht auf die mögliche Mitverantwortung eines weiteren Arztes hin.

Igor V. hatte dem Mann aus Sierra Leone das Brechmittel und mehrere Liter Wasser im Auftrag der Polizei zwangsweise über eine Magensonde verabreicht. Er wollte damit an verschluckte Drogenkügelchen gelangen. Auch nachdem der 35-Jährige bewusstlos wurde, setzte Igor V. die Prozedur fort. Das Landgericht Bremen sprach den Arzt 2008 aus Mangel an Beweisen frei. Der Bundesgerichtshof wertete die Fortsetzung der Zwangsmaßnahme nach der Ohnmacht nun als „völlig unverhältnismäßig“ und „menschenunwürdig“.

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