TAZ-INTERN
: „FAS“ unterwirft sich taz-Abmahnung

Die FAS hatte am 15. 9. 2013 auf der Titelseite behauptet: „Täterpartei. So lautet […] der Vorwurf, den Christian Füller den Grünen wegen ihrer pädophilen Vergangenheit macht. Die ‚taz‘-Chefin wollte den Text nicht drucken. […] Deshalb steht sein Aufsatz heute in der F.A.S.“ Im Blattinneren stand: „In dieser Ausgabe veröffentlichen wir (ungekürzt und überarbeitet) jenen Artikel von Füller, dessen These der ‚taz‘ zu steil war, obwohl er eigentlich in der Rubrik ‚steile Thesen‘ hatte gedruckt werden sollen.“

Tatsächlich war der uns angebotene Text wegen handwerklicher Fehler und persönlichkeitsrechtlicher Risiken nicht verbreitet worden. Eine Überarbeitung hat der Autor abgelehnt. Der von der FAS verbreitete überarbeitete Text weist die von uns seinerzeit gesehene Problematik nicht auf. Er ist deutlich länger und verändert. So hat ihn Füller der taz nicht angeboten. Den der FAS angebotenen Artikel hätte die taz auch veröffentlicht. Der Verlag der FAZ hat sich gestern auf eine entsprechende Abmahnung hin verpflichtet, nicht mehr zu behaupten, den Artikel, den die taz zurückgewiesen hat, veröffentlicht zu haben. taz