VERSANDHANDEL
: EU-Gericht klärt Versandkosten

LUXEMBURG | Wer von einem Geschäft im Versandhandel zurücktritt, muss allenfalls die Kosten für die Rücksendung des bestellten Artikels tragen. Eine Regelung, wonach Ausgaben für die vorherige Zusendung der Ware im Fall eines Widerrufs nicht erstattet werden, ist illegal. Dies hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg gestern im Streit zwischen einem deutschen Versandhändler und der NRW-Verbraucherzentrale entschieden. Für den deutschen Versandhandel kam das Urteil nicht überraschend. (dpa)