Verschrottung startet

Neues START-Abkommen: Um wie viele Spreng- köpfe geht es? Und wer überprüft die Reduzierung?

PRAG afp | Mit der Unterzeichnung des neuen START-Abkommens leiten US-Präsident Barack Obama und der russische Präsident Dmitri Medwedjew eine neue Runde der atomaren Abrüstung ein. Die folgenden Angaben zu Vertragsinhalten beruhen auf Informationen aus dem Weißen Haus in Washington.

■ Atomare Sprengköpfe: Das neue Abkommen begrenzt die Zahl der einsatzfähigen Atomsprengköpfe auf 1.550 Stück pro Seite. Diese Obergrenze liegt rund 30 Prozent unter der Marke, die 2002 im SORT-Vertrag zur atomaren Abrüstung zwischen Russland und den USA vereinbart worden war. Nicht einbezogen in die START-Zahlen sind deaktivierte, nicht einsatzfähige oder zur Verschrottung vorgesehene Sprengköpfe, deren Zahl auf beiden Seiten in die Tausende geht.

■ Trägersysteme: Die Zahl der Trägersysteme wird durch das Abkommen auf jeweils 800 Stück begrenzt. Darunter fallen Langstreckenraketen, atomar aufgerüstete U-Boote und Kampfflugzeuge zum Einsatz von Atombomben. Höchstens 700 dieser Trägersysteme dürfen pro Seite einsatzbereit sein.

■ Überprüfung: Russland und die USA dürfen die Einhaltung der Vereinbarung auf der jeweils anderen Seite gemäß festgelegten Regeln überprüfen. Dazu zählen Vor-Ort-Inspektionen, der Austausch von Daten über Waffen und Waffeneinrichtungen sowie die automatische Übertragung von Messwerten.

■ Raketenabwehr: Die Raketenabwehr zählt zu den strittigsten Punkten zwischen den USA und Russland. Nach Lesart der USA beeinträchtigt der neue START-Vertrag in keiner Weise die Planungen der USA, in Europa möglicherweise eine Raketenabwehr zu installieren. Russland lehnt dies entschieden ab, Außenminister Sergej Lawrow drohte für den Fall einer Stationierung mit der Kündigung des START-Abkommens.

■ Vertragsdauer: Das neue START-Abkommen tritt in Kraft, sobald es von den Parlamenten beider Staaten ratifiziert ist. Es ist allerdings noch offen, ob der Vertrag im US-Senat die erforderliche Zweidrittelmehrheit bekommt. Nach Ratifizierung gilt der Vertrag zehn Jahre lang – es sei denn, er wird durch ein Nachfolgeabkommen aufgehoben. Der Vertrag sieht die Möglichkeit einer einmaligen Verlängerung um fünf Jahre vor.