KÖLNER STADTBESCHÄFTIGTE
: Kein Recht auf Zigarettenpause

KÖLN/MÜNSTER | Kippenpause ade: Das Oberverwaltungsgericht Münster hat den Beschäftigten der Stadt Köln einen Anspruch auf Raucherraum und Zigarettenpause versagt. Es bestätigte damit eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts. Das hatte die Klage eines Stadtmitarbeiters gegen Regelungen zum Nichtraucherschutz als unbegründet zurückgewiesen. Eine Raucherpause sei keine zulässige Arbeitsunterbrechung wie zum Beispiel der Gang zur Toilette oder der Kaffee im Büro. (dpa)