RAPIDSHARE UND CO
: BGH verschärft Haftung

KARLSRUHE | Der Bundesgerichtshof hat die Haftung von Speicherdiensten wie Rapidshare bei Urheberrechtsverletzung verschärft. Ein File-Hosting-Dienst sei zu regelmäßigen Kontrollen auf Rechtsverletzungen verpflichtet, „wenn er durch sein Geschäftsmodell Urheberrechtsverletzungen in erheblichem Umfang Vorschub leistet“. Dies sei bei Rapidshare der Fall, weil es seine Umsätze durch den Verkauf von Premium-Konten erziele. Diese seien für Downloads geschützter Inhalte attraktiv. (dpa)