Jungpolitiker sind fein raus

Bei den Nachwuchsverbänden der Parteien will die Landesregierung weniger als bei Anderen kürzen. Auch bei der Verwendung der Zuschüsse gibt es mehr Freiheiten

VON SEBASTIAN HEISER

Auf gleich zwei Feldern versuchen die Jugendverbände der NRW-Parteien derzeit, das Beste für sich herauszuholen. Erstens haben sie die linken Jungdemokraten von der staatlichen Förderung ausgeschlossen, weil die keine Mutterpartei haben. Das Geld, was vorher die Jungdemokraten hatten, geht jetzt an die Parteijugenden. Ob das zulässig war, verhandelt heute das Oberlandesgericht Düsseldorf (siehe unten). Und parallel dazu haben sie es geschafft, dass die Landesregierung sie bei den Kürzungen für die Jugendarbeit bevorzugen will.

Diese Einsparungen sorgten in den vergangenen Wochen für viel Wirbel. Gleich zwei Volksinitiativen sammeln derzeit Unterschriften, um sie zu verhindern. Was bisher nicht bekannt war: Auch die Jugendverbände der Parteien sind von den geplanten Kürzungen betroffen – aber weit weniger als andere Jugendverbände.

Die Zuschüsse an Jusos, Junge Union, Grüne Jugend und Julis stehen im Haushalt im so genannten Landesjugendplan. Dort sind die Mittel für zum Beispiel Jugendrotkreuz, Jugendzentren und Fahrten zu Gedenkstätten des Nationalsozialismus zusammengefasst.

Die damals noch regierende rot-grüne Koalition hatte im vergangenen Jahr beschlossen, dass der Landesjugendplan für 2006 bei 96 Millionen Euro liegt. Davon wären – wie in den Jahren zuvor – 1,156 Millionen Euro an die Jugendverbände der Parteien gegangen. Die schwarz-gelbe Landesregierung plant nun, den Landesjugendplan auf 75 Millionen Euro abzusenken, also um knapp 22 Prozent. Doch diese Kürzung wird nicht gleichmäßig verteilt. Wie das zuständige Generationenministerium auf taz-Anfrage mitteilte, sieht der von der Landesregierung beschlossene Haushaltsentwurf vor, dass innerhalb des Landesjugendplans die Zuschüsse an die Jugendverbände der Parteien auf eine Million Euro sinken – also nur um 13,5 Prozent.

Ob es am Ende auch so kommt, ist unklar. Denn die Entscheidung fällen die Landtagsabgeordneten, und die halten offenbar wenig von Kürzungen beim eigenen Nachwuchs. Das zeigte sich beim Doppelhaushalt 2004/2005: Da hatte die Landesregierung noch deutlich stärkere Kürzungen bei den Jugendverbänden der Parteien vorgeschlagen. Doch das verhinderten die Landtagsabgeordneten. Dazu brachten SPD und Grüne, die damals noch die Mehrheit im Landtag hatten, einen Änderungsantrag in den zuständigen Ausschuss ein – die Kürzung waren vom Tisch.

Auch jetzt regt sich bereits der Widerstand unter den Abgeordneten: Die Grünen zum Beispiel laden für Freitag unter dem Titel „Kürzt nicht bei den Kurzen“ in den Landtag. Sie wollen die gesamten Einsparungen im Jugendbereich rückgängig machen – auch die eigenen Jugendverbände würden dann weiterhin so viel Geld bekommen wie bisher.

Die Jugendverbände der Parteien werden nicht nur beim Sparen bevorzugt, für sie gelten auch nicht so strenge Vorschriften bei der Verwendung. Die meisten geförderten Verbände (zum Beispiel BUNDjugend, Sportjugend, Jugendfeuerwehr) dürfen höchstens 60 Prozent des Geldes aus dem Landeshaushalt für Personal und so genannte Sachkosten ausgeben, also Miete, Porto, Büroausstattung. Mindestens 40 Prozent müssen in konkrete Projekte wie Jugendfreizeiten gehen.

Doch für die Jugendorganisationen der Parteien gelten diese Vorschriften nicht. Ergebnis: Im Jahr 2003 (neuere Zahlen liegen noch nicht vor) floss bei der Jungen Union nur 22 Prozent des Landesgeldes in konkrete Bildungsveranstaltungen, bei den Jusos waren es 13,5 Prozent und bei Jungen Liberalen und Grüner Jugend sogar nur rund 4 Prozent.

Als Erklärung heißt es vom Generationenministeriums: Die klassischen Jugendverbände leisteten „sowohl Bildungsarbeit als auch sozialpädagogische Arbeit“, daher müsse hier „eine gewisse Quotierung vorgegeben werden, damit die Mittel für alle Bereiche zum Einsatz kommen“. Bei der Bildungsarbeit der Parteijugenden dagegen gehe es im Kern darum, Kenntnisse über das parlamentarische System, gesellschaftliche Funktionsweisen sowie die soziale und kulturelle Entwicklung zu vermitteln. Und das passiert häufig abends bei Veranstaltungen in den angemieteten Räumen und durch die Bildungsreferenten der Verbände. Eine Vorgabe sei hier „nicht erforderlich“.

Das heißt: Es wäre auch zulässig, wenn die Jugendverbände das Geld vom Land komplett in Personal und Miete stecken und nichts davon in Bildungsveranstaltungen.