Oft krank? Kein Entlassungsgrund

MAINZ dpa ■ Häufige Erkrankungen eines Mitarbeiters sind nicht ohne weiteres ein Kündigungsgrund. Das entschied das Landesarbeitsgericht (LAG) Rheinland-Pfalz in Mainz in einem gestern bekannt gewordenen Urteil. Vielmehr müsse der Arbeitgeber nachweisen, dass auch in Zukunft mit regelmäßigen Erkrankungen zu rechnen sei und der betriebliche Ablauf durch den Ausfall des Mitarbeiters erheblich beeinträchtigt werde (Az.: 7 Sa 447/04). Das Gericht gab mit seinem Urteil der Kündigungsschutzklage eines Arbeitnehmers statt. Der Kläger hatte in den vergangenen fünf Jahren regelmäßig mehr als drei Wochen und in den letzten beiden Jahren 68 und 74 Tage krankheitsbedingt gefehlt. Der Arbeitgeber kündigte ihm daraufhin fristgemäß. Der Kläger sah die Kündigung jedoch als sozial ungerechtfertigt an. Das LAG teilte diese Einschätzung.